Ein wesentliches Merkmal der NIS-2-Richtlinie ist die deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs. Sie schließt nun zahlreiche mittelständische Unternehmen ein und erweitert die Liste der betroffenen Branchen erheblich. In Deutschland sind schätzungsweise 30.000 Unternehmen von NIS-2 betroffen. Die Kernanforderungen der Richtlinie sind für diejenigen, die sich bereits mit IT-Sicherheit beschäftigt haben, nicht neu oder überraschend.
Eine aktuelle Herausforderung bei NIS-2 ist das Fehlen spezifischer Vorgaben oder Benchmarks. Das deutsche Umsetzungsgesetz, das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), befindet sich noch im Entwurfsstadium. Zusätzliche Komplexität entsteht durch die Möglichkeit, dass die EU gemäß Artikel 21 (5) der Richtlinie weitere Durchführungsrechtsakte erlassen kann, die detaillieren, wie die Anforderungen umzusetzen sind.
Trotz dieser Unsicherheiten spiegelt NIS-2 das aktuelle Bedrohungsszenario wider. Angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch Cyberkriminalität, die nicht von wirtschaftlichen Schwankungen betroffen sind, ist es entscheidend, jetzt entschlossen zu handeln und die IT-Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.
Erweiterter Anwendungsbereich
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich. Neben KRITIS-Unternehmen (kritische Infrastrukturen) fallen nun auch Unternehmen aus 18 verschiedenen Sektoren unter diese Regelung, darunter Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheitswesen, digitale Dienste und viele mehr.
Lieferkettenbetrachtung: Unternehmen müssen das Risiko eines Cyberangriffs über ihre Lieferkette beurteilen können.
Risikomanagement: Cyberrisikomanagement wird zur Pflicht.
Mitarbeiterschulungen und Audits: Regelmäßige Schulungen und Audits zur IT-Sicherheit sind erforderlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Belegschaft zu stärken.
Verschärfte Haftung der Geschäftsführung: Geschäftsführer haften persönlich für Schäden, die durch Missachtung ihrer Pflichten zum Cyberrisikomanagement entstehen.
Strafen bei Verstößen: Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen, und es gelten strenge Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle.
Diese Maßnahmen zum Risikomanagement für Cybersicherheit müssen getroffen werden (Art. 21)
Die NIS2-Richtlinie definiert klare Mindestanforderungen, um Netz- und Informationssysteme umfassend zu schützen. Artikel 21 der Richtlinie ist dabei zentral, denn er skizziert, welche Sicherheitsmaßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um den heutigen Risiken effektiv zu begegnen.
Unternehmen sind aufgefordert, geeignete technische, operative und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten. Das ist nichts anderes als die Aufforderung, ein Information Security Management System (ISMS) einzuführen, so wie wir es auch aus der ISO27001 kennen. Ziel ist es, die Risiken zu kontrollieren und die Auswirkungen möglicher Sicherheitsvorfälle so gering wie möglich zu halten. Dies erfordert eine sorgfältige Risikoanalyse als Kernprozess, aus der sich ein dynamisches Sicherheitskonzept ableitet.
Ein solches Konzept ist kein statisches Dokument, sondern ein lebendiger Prozess, der sich stetig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Technik anpasst.
Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit
Die NIS2-Richtlinie empfiehlt eine Reihe von Mindestmaßnahmen, die sich an den Best Practices der IT-Sicherheit orientieren und teilweise an die Norm DIN ISO 27001 angelehnt sind.
Dazu gehören:
- Incident Management: Entwicklung eines Konzepts zum effektiven Umgang mit Sicherheitsvorfällen.
- Business Continuity Plan: Sicherstellung der Geschäftskontinuität durch Backup-Management, Systemwiederherstellung und Krisenmanagement.
- Cybersicherheitsschulungen: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken zu schärfen.
- Kryptographie und Verschlüsselung: Einsatz moderner Verschlüsselungstechniken zum Schutz sensibler Daten.
- Sicherheit der Lieferkette: Gewährleistung der Sicherheit innerhalb der gesamten Lieferkette. Verantwortliche müssen zunächst definieren, was ihre Lieferkette genau beinhaltet.
Neben offensichtlichen Elementen wie gekauften Produkten und Dienstleistungen zählt hierzu auch die Nutzung von Open-Source-Software. Die NIS2-Richtlinie fordert eine umfassende Absicherung der gesamten Lieferkette, einschließlich der Netz- und Informationssysteme sowie der physischen Infrastruktur.
- Personalsicherheit und Zugriffskontrolle: Sicherstellung, dass nur autorisiertes Personal Zugang zu kritischen Systemen hat.
- Multi-Faktor Authentisierung: Verstärkung der Authentifizierungsprozesse durch den Einsatz mehrerer Sicherheitsfaktoren.
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt bei der Geschäftsführung, die sicherstellen muss, dass die Sicherheitsstrategien kontinuierlich überprüft und angepasst werden.
Eine ganzheitliche Betrachtung aller Aspekte der IT-Sicherheit ist dabei unerlässlich, um den Schutz der Unternehmensressourcen und -daten langfristig zu gewährleisten.
Meldepflichten im Rahmen der NIS2-Richtlinie (Art. 23)
Gemäß Artikel 23 der NIS2-Richtlinie der Europäischen Union sind Unternehmen verpflichtet, signifikante Sicherheitsvorfälle sowohl den nationalen Aufsichtsbehörden als auch, falls zutreffend, den Nutzern ihrer Dienste zu melden. Diese Vorgabe zielt darauf ab, eine zeitnahe und effektive Reaktion auf Sicherheitsvorfälle zu gewährleisten, indem die zuständigen Behörden umgehend informiert werden.
Registrierungsanforderungen gemäß NIS2-Richtlinie (Art. 3 / Art. 27)
Falls Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt, ist eine Registrierung bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde erforderlich. Die Meldestelle beim BSI muss noch eingerichtet werden.
Die genauen Modalitäten dieser Registrierung stehen noch aus, jedoch sollten Sie sich darauf vorbereiten, folgende grundlegende Informationen bereitzustellen:
- Den Namen Ihres Unternehmens,
- Die vollständige Anschrift und weitere Kontaktdaten, darunter E-Mail-Adressen, IP-Adressbereiche sowie Telefonnummern,
- Falls zutreffend, Angaben zum relevanten Sektor und Teilsektor, wie in Anhang I oder II der Richtlinie definiert.
Ein Blick auf die NIS2 offenbart eine starke inhaltliche Übereinstimmung mit dem ISO 27001 Standard, der als Goldstandard für das Management von Informationssicherheit gilt. Diese Parallelen bieten eine wertvolle Orientierung für Unternehmen, die bisher nur minimale Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben.
Die Annäherung an ISO 27001 kann als ein strategischer Schritt betrachtet werden, um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie effektiv zu begegnen. Beide Rahmenwerke teilen ähnliche Ziele in Bezug auf Risikobewertung, Risikomanagement und die Förderung kontinuierlicher Verbesserungen im Bereich der Informationssicherheit.
Kurz gesagt: Unternehmen, die bereits nach ISO 27001 zertifiziert sind, decken mit ihrem Risikomanagement größtenteils die Anforderungen der NIS2-Richtlinie ab, vorausgesetzt, sie beachten den aktuellen Stand der Technik, wie zum Beispiel den Einsatz von Endpoint-Detection-and-Response-Systemen. Dennoch geht NIS2 in einigen Bereichen über ISO 27001 hinaus, insbesondere bei der Verantwortung der Unternehmensführung und den Meldepflichten, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.
niteflite ist ISO27001 zertifiziert. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 ist ein klares Zeichen dafür, dass auch wir als IT-Dienstleister über ein effektives und umfassendes Informationssicherheits-Managementsystem verfügen, um höchste Standards bei der Verwaltung und dem Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten.
1. Ist ihr Unternehmen überhaupt betroffen?
- Ihr Unternehmen ist innerhalb der EU tätig.
- Fällt Ihr Unternehmen unter die Kategorien, die in Anhang I oder II der Richtlinie aufgeführt sind.
- Prüfen Sie, ob Ihre Organisation die Größenkriterien erfüllt (mindestens 50 Mitarbeiter, 10 Mio. EUR Umsatz und Bilanzsumme) oder ob sie zu den speziellen Fällen gehört, die unabhängig von der Größe gelten.
2. Team zusammenstellen und Verantwortungen klar definieren
Unternehmen, die gerade beginnen, sollten zunächst ein NIS2-Projekt initiieren. Dazu ist ein Team aus Geschäftsleitung, IT- und IT-Sicherheitsverantwortliche sowie weiteren relevanten Akteuren zusammenzustellen. Wichtig ist, dass alle Beteiligen das gleiche Verständnis zum Thema IT-Sicherheit haben. Eine Schulung zu diesem Thema kann ein guter Einstieg sein.
Der IT-Verantwortliche sollte zeitgleich die Geschäftsleitung darüber informieren, dass Vorstände gemäß den NIS2-Anforderungen persönlich haftbar sein können. Laut dem deutschen Gesetzesentwurf, der über die europäischen Vorgaben hinausgeht, sind Verzichtsvereinbarungen unwirksam. Die NIS2 nimmt die Chefetage in die Pflicht.
- Stellen Sie sicher, dass die Geschäftsleitung über NIS2 informiert ist und die Verantwortung für die Einhaltung übernimmt.
- Bestimmen Sie eine verantwortliche Person für die operative Umsetzung der NIS2-Anforderungen.
- Orientieren Sie sich an den Best Practices und den Empfehlungen des BSI für technische Standards.
- Suchen Sie frühzeitig nach erfahrenen Partnern, die Sie bei der Implementierung der NIS2-Konformität unterstützen können.
3. Risikomanagement-Maßnahmen implementieren:
Für die Umsetzung von NIS2 ist die Einführung eines ISMS (Information Security Management System) nach ISO 27001 erforderlich. Ein ISMS umfasst alle Maßnahmen, Prozesse und Regeln, die dazu dienen, sämtliche Handlungen bezüglich der Informationssicherheit des Unternehmens zu steuern, zu überwachen und zu dokumentieren. Eine ISO 27001 Zertifizierung bildet eine ausgezeichnete Grundlage für die NIS2-Konformität und erfüllt bereits rund 70 % der geforderten NIS2-Kriterien.
- Führen Sie eine Risikoanalyse durch, um festzustellen, welche Sicherheitsmaßnahmen für Ihr Unternehmen angemessen sind.
- Berücksichtigen Sie dabei den aktuellen Stand der Technik, das Risikoausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit von Sicherheitsvorfällen.
- Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung, einschließlich der Schulung von Mitarbeitern und der Bewertung der Effektivität Ihrer Sicherheitsstrategien.
4. Geschäftskontinuität gewährleisten:
- Erarbeiten Sie einen Business-Continuity-Plan, um den Betrieb auch im Falle eines Sicherheitsvorfalls aufrechterhalten zu können.
- Integrieren Sie Backup-Management, Systemwiederherstellungspläne und Krisenmanagement in Ihre Planung.
5. Meldeprozesse etablieren:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der NIS2-Richtlinie. Unternehmen sind nun verpflichtet, strenge Cybersicherheitsstandards einzuhalten und Sicherheitsvorfälle beim BSI zu melden.
- Entwickeln Sie Verfahren, um sicherzustellen, dass Sicherheitsvorfälle rechtzeitig an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
- Beachten Sie die Fristen für die Meldung (Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden und detaillierter Bericht innerhalb von 72 Stunden nach einem Vorfall).
Entdecken Sie unser umfassendes Dienstleistungsangebot, das darauf ausgerichtet ist, Ihr Unternehmen bei der Implementierung und Einhaltung der NIS-2-Richtlinie zu unterstützen:
Strategische IT-Sicherheitsberatung
Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, risikobasierte IT-Sicherheitsstrategien zu entwickeln, die auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie abgestimmt sind. Wir bieten Ihnen Expertise in der Stärkung Ihrer Netzwerksicherheit, führen die Implementierung fortschrittlicher Verschlüsselungstechnologien durch und organisieren maßgeschneiderte Awarenesstrainings für Ihre Mitarbeiter, um ein umfassendes Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen zu fördern.
Schulungsprogramme und Sensibilisierung Ihrer Belegschaft
Unsere Schulungsprogramme zielen darauf ab, das Bewusstsein und Verständnis Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bedeutung der IT-Sicherheit zu schärfen. Durch praxisnahe Awarenesstrainings stärken wir die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen und sorgen dafür, dass Ihre Teams bestens auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorbereitet sind.
Kontinuierliche Unterstützung durch IT-Sicherheitsexperten
Mit unserem Managed Service bieten wir Ihnen eine professionelle Betreuung durch erfahrene IT-Sicherheitsexperten. Unser Service umfasst Echtzeit-Monitoring, um potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und effektiv zu bekämpfen. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Unternehmen rund um die Uhr geschützt ist und den Vorgaben der NIS-2-Richtlinie entspricht.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen nicht nur den aktuellen Sicherheitsanforderungen gerecht wird, sondern auch zukunftssicher und widerstandsfähig gegenüber den sich ständig wandelnden Bedrohungen im Cyberraum ist.