Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hardware, Software und Dienstleistungen
Stand: 06.03.2023
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Dienstleistungen von Niteflite Networxx erfolgen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Niteflite Networxx schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der von Niteflite Networxx.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1. Die Angebote von Niteflite Networxx sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Niteflite Networxx, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2. Niteflite Networxx ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste gleich- oder höherwertigere Vertragsprodukte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt Niteflite Networxx ausdrücklich vorbehalten.
2.4. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.5. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Niteflite Networxx vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Niteflite Networxx oder beim Hersteller eintreten, wie z. B, höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Sollte Niteflite Networxx mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist Niteflite Networxx berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.6. Sofern nicht anders vereinbart, ist Niteflite Networxx berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keiner, Einfluss auf den Gefahrenübergang.
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
3.1. Falls der Kunde erteilte Aufträge ganz oder teilweise storniert, kann Niteflite Networxx ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend den Preisen des Angebotes und den zusätzlich geleisteten Stunden geltend machen.
3.2. Die Vereinbarung über die Verschiebung vor Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat Niteflite Networxx zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen.
4. Quellcode, Konzepte, Dokumentationen jeglicher Art, Manuals
4.1. Quellcode, Konzepte, Dokumentationen jeglicher Art sowie Manuals liegen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bei Niteflite Networxx und ggf. in Kopie beim Auftraggeber.
4.2. Quellcode, Konzepte, Dokumentationen jeder Art und Handbücher sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nicht Bestandteil des Auftrages.
4.3. Beschreibungen und Produktinformationen, die bei Niteflite Networxx verfügbar sind, können dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Produkte, die Niteflite Networxx nicht selbst herstellt.
5. Abnahme und Gefahrenübergang
5.1. Der Kunde hat die Leistung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 8 Tagen, gilt die Abnahme als erfolgt.
5.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen berechtigen den Kunden nicht zu einer Abnahmeverweigerung.
5.3. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von Niteflite Networxx benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder an dessen Beauftragte, auf den Kunden über.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Niteflite Networxx ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.
6.2. Niteflite Networxx ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Niteflite Networxx berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von Niteflite Networxx nicht anerkannter Gegenansprüche ist geschlossen.
6.4. Soweit von den oben genannten Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann Niteflite Networxx jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistungen verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Niteflite Networxx Wechsel angenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
6.5. Reisekosten und sonstige Spesen werden laut unserer gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Niteflite Networxx bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Niteflite Networxx hinzuweisen und Niteflite Networxx unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Niteflite Networxx berücksichtigt.
7.3. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Niteflite Networxx gehörenden Waren, erwirbt Niteflite Networxx Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung erfolgen für Niteflite Networxx als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne Niteflite Networxx zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von Niteflite Networxx im Sinne der vorstehenden Bestimmung.
7.4. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Niteflite Networxx an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf Niteflite Networxx zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
7.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefervorbehaltes durch Niteflite Networxx gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
7.6. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Niteflite Networxx ab. Niteflite Networxx ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungberechtigt und – verpflichtet. Auf Verlangen von Niteflite Networxx wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Niteflite Networxx darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen,
7.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Niteflite Networxx um mehr als 20 %, gibt Niteflite Networxx auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
7.8. Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum von Niteflite Networxx. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit Niteflite Networxx benutzt werden.
8. Gewährleistung
8.1. Niteflite Networxx gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Softwareprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2. Niteflite networxx gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen auch grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung dar. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Funktionen von Niteflite Networxx ausdrücklich, schriftlich bestätigt worden sind. Niteflite Networxx übernimmt keine Gewähr dafür, dass Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Bei Produkten, welche die Niteflite Networxx nicht selber herstellt, sondern nur vertreibt, sind die entsprechenden Lizenz Vereinbarungen der Hersteller maßgebend.
8.3. Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhaften des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.4. Diese Gewährleistungsansprüche gegen Niteflite Networxx beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Niteflite Networxx etwaige Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
8.5. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Ermessen Niteflite Networxx eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die fehlerhaften Produkte müssen dazu kostenlos an Niteflite Networxx werden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Niteflite Networxx über. Falls Niteflite Networxx die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufvertrages zu verlangen.
8.6. Im Falle der Nachbesserung übernimmt Niteflite Networxx die Teilekosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, insbesondere Arbeits-, Transport- und Fahrtkosten trägt der Kunde.
8.7. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Niteflite Networxx berechtigt, Ersatz zu verlangen. Die Kosten einer Überprüfung oder Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Niteflite Networxx berechnet.
8.8. Alle weiteren oder andere als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
9. Vertraulichkeit
Niteflite Networxx und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
10. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei Niteflite Networxx gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1. Niteflite Networxx übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Niteflite Networxx von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11.2. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anwendungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Niteflite Networxx von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutz und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
12. Haftung
12.1. Die Haltung Niteflite Networxx ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannter Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Niteflite Networxx haftet nicht für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
12.2. Die Haftung von Niteflite Networxx für vorsätzlich und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von Niteflite Networxx-Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen von Niteflite Networxx tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
12.3. Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Erbringung der Leistung.
13. Internetdienstleistungen
Der Kunde verpflichtet sich mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz, nicht gegen gesetzliche Verbote zu verstoßen. Niteflite Networxx übernimmt diesbezüglich keine Prüfungspflicht und wird vom Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren. Der Kunde haftet gegenüber Niteflite Networxx auf Ersatz aller hieraus entstehende direkten und indirekten Schäden.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Niteflite Networxx mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung, Niteflite Networxx im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
14.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelungen weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.